feedback
Teilen

Share with your friends

Bundesbank: kommunale Kassenkredite auf Landesschulden anrechnen

Um gravierende finanzielle Schieflagen bei Kommunen künftig zu verhindern, sollen überjährige kommunale Kassenkredite künftig nur noch beim Land aufgenommen und auf die durch die Schuldenbremse begrenzten Landesschulden angerechnet werden. Auf diese Weise sollen Haftung und Kontrolle stärker zusammengeführt werden. Dies schlägt die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht vom Oktober 2016 vor.

Hintergrund sind neue Zahlen zur Entwicklung der Gemeindefinanzen, die die Bundesbank in ihrem Monatsbericht vorgelegt hat. Demnach habe sich die finanzielle Lage der Kommunen insgesamt - auch durch Entlastungen durch den Bund - im laufenden Jahr merklich verbessert. Dennoch sei die Lage bei einzelnen Gemeinden durch die teils sehr hohe Verschuldung gerade durch Kassenkredite kritisch. Die Bundesbank bemängelt hier, dass die Anreize zur Schuldenvermeidung für Land und Kommune zu gering seien. Gleichzeitig sei das Risiko für die Länderhaushalte, in Krisensituationen eventuell Gemeindeschulden übernehmen zu müssen, "nicht transparent ausgewiesen". Aus diesem Grund fordert die Bundesbank neben einer konsequenten Kommunalaufsicht eine Verantwortlichkeit des Landes für bestimmte Kredite der Kommunen. Dafür sollen kommunale Kassenkredite, deren Tilgung über das Haushaltsjahr hinausgeht, nur noch bei den Ländern aufgenommen werden. Weiterhin sollen die so aufgenommenen Kredite in der Aufstellung der Landesschulden mitgerechnet und damit durch die Schuldenbremse begrenzt werden.

Der "Monatsbericht Oktober 2016" ist auf der Hompage der Bundesbank verfügbar.