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Bundesregierung verabschiedet Reform der Anreizregulierung

Am 3.8.2016 hat die Bundesregierung die Novelle der Anreizregulierungsverordnung beschlossen. Zuvor hatte bereits der Bundesrat am 8.7.2016 der Novellierung zugestimmt. Die Neuerungen sehen vor, dass Kosten zur Finanzierung der Strom-Verteilnetze vollständig und ohne Zeitverzug anerkannt werden. An die Stelle pauschaler Budgets tritt damit die Berücksichtigung individueller Investitionskosten. Die Kosten werden damit nicht mehr periodisch (eine Regulierungsperiode dauert fünf Jahre), sondern jährlich abgeglichen. Zudem sollen zukünftig besonders effiziente Netzbetreiber mit einem Bonus belohnt werden und durch zusätzliche Veröffentlichungen die Entscheidungen der Regulierungsbehörden nachvollziehbarer werden.

Mit der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung soll vor allem dem gestiegenen Investitionsbedarf in Verteilnetze Rechnung getragen werden. Der Verband Kommunaler Unternehmen bewertet kritisch, dass der Sockeleffekt für Altinvestitionen - die Weitergewährung der Abschreibung von Anlagen während einer Periode - gestrichen werden soll.

Die Anreizregulierung erfolgt vor dem Hintergrund, dass es sich bei Energienetzen um natürliche Monopole handelt. Die Bundesnetzagentur ermittelt daher als zuständige Behörde Erlösobergrenzen. So entstehen Anreize zu Kostensenkungen bei den Betreibern, wovon die Verbraucher profitieren sollen. Die Netzentgelte haben einen Anteil von circa 25 Prozent an dem vom Haushaltskunden zu bezahlenden Strompreis.