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OECD: Neue Grundsätze für Corporate Governance öffentlicher Unternehmen

Beim G20-Treffen der Finanzminister in Ankara stellte der OECD-Generalsekretär die aktualisierten OECD-Grundsätze für Corporate Governance vor. Außerdem wurden im Jahr 2015 neue Richtlinien für öffentliche Unternehmen (State-Owned Enterprises, kurz SOEs) verabschiedet. Diese waren erstmals im Jahr 2005 veröffentlicht worden.

Die neuen Richtlinien für SOEs basieren auf der Vorgabe, dass der Staat als Eigentümer stets die Interessen der Bevölkerung zu vertreten hat. Daher sind die Ziele der Eigentümerschaft offenzulegen. Zudem ist regelmäßig zu überprüfen, ob der Nutzen des unternehmerischen Handelns noch gegeben ist. Das Stichwort Transparenz spielt eine zentrale Rolle in beiden OECD-Grundsätzen. So sollen etwa Kostenstrukturen bei öffentlichen Unternehmen, die Gewinne erzielen, offengelegt werden.

Neu ist die Empfehlung für SOEs, dass Staaten faire Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten garantieren sollen, auf denen sie in Konkurrenz zu Privatunternehmen stehen. Konkret soll daher die Eigentümerfunktion des Staates deutlich von seiner Funktion, Märkte zu regulieren, getrennt sein. Transaktionen zwischen Staat und Unternehmen sowie zwischen SOEs sollen außerdem zu marktüblichen Konditionen geschehen.

Die OECD regt in ihren allgemeinen Corporate Governance-Grundsätzen an, dass Aufsichtsräte von Unternehmen - SOEs inbegriffen - Verantwortung für den Bereich Risikomanagement sowie in der Steuerplanung und im internen Audit übernehmen und stetig über diese informiert werden. Die OECD empfiehlt weiterhin die Einführung von Trainings für Aufsichtsräte und die regelmäßige Durchführung von Selbstevaluationen, zum Beispiel zum Thema Qualifikation. Außerdem fordert sie Unternehmen dazu auf, sich über die Bildung spezialisierter Gremien innerhalb des Aufsichtsrats zu beraten.

Beide Veröffentlichungen enthalten Empfehlungen und haben daher keinen verbindlichen Charakter.