Neues Strom- und Energiesteuerrecht geplant – Bundesrat und VKU fordern Nachbesserungen
Public Management
PublicGovernance Sommer 2024
Mit einem im Mai 2024 veröffentlichten Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung eine Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts an. Der inhaltliche Fokus liegt auf der Förderung der Elektromobilität und der effizienten Nutzung von Stromspeichern, womit die geplante Gesetzesnovelle auch für viele Stadtwerke und sonstige Kommunalunternehmen relevant ist. Zudem soll das Gesetz durch eine Verringerung von Anzeige- und Berichtspflichten dem Bürokratieabbau dienen. Im Bereich der Elektromobilität soll die Steuerpraxis für den Ladesäulenbetrieb durch den Wegfall von Einzelfallprüfungen komplexerer Geschäftsmodelle deutlich vereinfacht werden. Zudem sollen Neuregelungen verhindern, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen zu Steuerschuldnern werden. Darüber hinaus wird im Bereich der Stromspeicherung eine neue technologieoffene Definition „Energiespeicher“ genutzt, um Mehrfachbesteuerungen für ein- und ausgespeisten Strom künftig zu vermeiden. Das Gesetz soll nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
In einer Stellungnahme äußerte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Bedenken, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu einer Erhöhung der Verbrauchspreise und zum Teil – konträr zur Zielsetzung des Gesetzes – zu mehr Bürokratie führen könnten. Insbesondere durch die geplante Streichung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas könnten sich die Abwasserentgelte um bis zu 2 Prozent erhöhen. Der Bundesrat unterstützt in seiner am 5. Juli 2024 veröffentlichten Stellungnahme diese Bedenken und fordert darüber hinaus eine umfassendere Senkung der Stromsteuer, die alle Unternehmen und Privathaushalte einschließt.